Neufassung der GoBD

Mit dem BMF-Schreiben vom 11.07.2019 wurden die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst.

 

Dieses neue Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.2014.

 

Das BMF-Schreiben führt aus: „Die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen werden ganz oder teilweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-Technik abgebildet. Auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen werden in den Unternehmen zunehmend in elektronischer Form geführt (z. B. als Datensätze). Darüber hinaus werden in den Unternehmen zunehmend die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form (z. B. als elektronische Dokumente) aufbewahrt.“

Daraus schlussfolgernd sind die Grundsätze für nahezu alle Unternehmen -gleich welcher Größenordnung- relevant.

 

Gemäß den GoBD haben Unternehmen folgende Grundsätze zu beachten, zu dokumentieren und umzusetzen:

  • Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der zeitgerechten Buchungen und Aufzeichnungen
  • Grundsatz der Ordnung
  • Grundsatz der Unveränderbarkeit

 

Das BMF-Schreiben finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

 

Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

 

Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht, muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Sie besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.

 

Sie wünschen eine Unterstützung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen? Gern stehen wir Ihnen mit unseren Leistungen zur Verfügung.

 

Nehmen Sie bei Interesse gern Kontakt mit uns auf.