Sozialversicherungsgrößen 2017

Zum 01.01.2017 wurden Werte der Sozialversicherung angepasst. Das betrifft sowohl die Bezugsgröße als auch Beitragsbemessungsgrenzen. Zudem gibt es einzelne Änderungen bei den Beitragssätzen einzelner Sozialversicherungssparten und bei den Pauschalabgaben für Minijob-Mitarbeiter

 

Die Bezugsgröße, die beispielsweise maßgebend für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Berechnung von Beiträgen von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, erhöht sich:

Bezugsgröße West:  2.975,00 Euro / Monat (2016: 2.905,00 Euro / Monat)

Bezugsgröße Ost:  2.660 Euro / Monat (2016: 2.520,00 Euro / Monat).

 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung  beträgt nun 6.350,00  Euro / Monat (2016: 6.200,00 Euro / Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.700,00 Euro / Monat (2016: 5.400,00 Euro/Monat).

 

Die deutschlandweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird auf 57.600,00 Euro erhöht (2016: 56.250,00 Euro).

Die ebenso bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt jährlich 52.200,00 Euro (2016: 50.850,00 Euro) bzw. im Monat 4.350,00 Euro (2016: 4.237,50 Euro/Monat).

 

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung betragen 2017 in der

Krankenversicherung           14,6 % (allgemeiner Beitragssatz)

14,0 % (ermäßigter Beitragssatz)

Pflegeversicherung.              2,55 %  (Kinderlose:  2,8 %)

Rentenversicherung:            18,7 %

Arbeitslosenversicherung:    3,0 %

 

Bei den Pauschalen zur Sozialversicherung und Steuern für Minijobber minimieren sich 2017 die Beitragssätze für die Umlage für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U 1) und die Umlage für das Insolvenzgeld. Sie betragen im laufenden Jahr

U 1:                             0,9 %

Insolvenzumlage:       0,09 %

 

 

Weiterführende Informationen:

Deutsche Rentenversicherung – Bund

Minijob-Zentrale