Neue Pflichten nach dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Im Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG). Damit erfolgt die Umwandlung des Transparenzregisters in ein Vollregister. Für Vereinigungen besteht daraus resultierend Handlungsbedarf.