Änderungen bei der Ist-Besteuerung ab 2020
Die Grenze zur Ist-Besteuerung wird ab 2020 auf 600.000 Euro angehoben (bisher 500.000 €). Es handelt sich um die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Unternehmen, welche diese Umsatzgröße im Jahr nicht…