Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 12. Juli 2017 die sich aus der Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeleitete verpflichtende Beitragszahlung für verfassungskonform erklärt.
Der Erste Senat des Gerichts hat in seinem Beschluss vom 12. Juli 2017 (1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) geäußert, dass die gesetzliche Mitgliedschaft durchaus einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt. Ungeachtet dessen hält das höchste deutsche Gericht die Pflichtmitgliedschaft dennoch für gerechtfertigt und erforderlich und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und das Urteil finden Sie hier